Zielgruppe

Zielgruppe des GBV-Projektes / Studienteilnehmer*innen

Grundsätzlich richtet sich die Gemeindepsychiatrische Basisversorgung an schwer psychisch erkrankte Menschen mit Einschränkungen der sozialen Teilhabe. Der entsprechende Bedarf wird durch ein eigens entwickeltes Assessment festgestellt.

Darüber hinaus müssen Patient*innen für die Teilnahme am GBV-Projekt aber noch weitere Bedingungen erfüllen. Dies liegt zum einen daran, dass die GBV nur in zwölf Regionen und in Zusammenarbeit mit 19 Krankenkassen implementiert wird. Die Teilnehmenden müssen also in einem der betreffenden Versorgungsgebiete wohnen und bei einer der beteiligten Krankenkassen versichert sein.

Zum anderen dient das Projekt dazu, die GBV wissenschaftlich zu evaluieren. Deshalb müssen die Teilnehmenden bereit sein, an der entsprechenden Studie der Universität Ulm mitzuwirken. Im Rahmen der Studie werden sie entweder der Interventionsgruppe oder der Kontrollgruppe zugelost. Die Interventionsgruppe erhält die beschriebenen Leistungen der GBV. Die Kontrollgruppe erhält weiterhin alle Regelleistungen, aber keine zusätzlichen Leistungen der GBV. Die Studienteilnehmer*innen aus beiden Gruppen werden regelmäßig mittels eines standardisierten Instrumentariums befragt und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

Aus rechtlichen, ethischen und inhaltlichen Gründen können bestimmte Patientengruppen nicht in die Studie eingeschlossen werden, darunter Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern (z. B. den Hauptdiagnosen Demenz, Suchterkrankung, Intelligenzminderung). Letztlich ergeben sich folgende Ein- und Ausschlusskriterien:

Einschlusskriterien

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Schwere psychische Erkrankung mit Hauptdiagnose der ICD-10 Diagnosegruppen F2, F3, F4, F5 oder F6
  • Versicherung bei einer der teilnehmenden Krankenkassen
  • Fester Wohnsitz in einer der Projektregionen bzw. dort in einem versorgten PLZ-Gebiet
  • Durch ein Assessment festgestellte Indikation zur GBV-Behandlung

Ausschlusskriterien

  • Vorherrschende Symptomatik der Diagnosegruppen F0, F1, F7, F8 oder F9
  • Erhebliche somatische Behandlungs- oder Pflegebedürftigkeit
  • Teilnahme an einem Selektivvertrag vom Typ Netzwerk psychische Gesundheit (NWpG) oder Seelische Gesundheit leben (SeGel) in den vergangenen sechs Monaten vor Studienbeginn
  • Ruhen des Leistungsanspruchs gemäß § 16 SGB V (betr. u.a. Freiheitsstrafen und Maßregelvollzug)

Interessierte Patientinnen und ihre Bezugspersonen finden weitere Informationen in unserem Patientenportal.