Projektablauf

Das GBV-Projekt umfasst einen Zeitraum von vier Jahren (Juli 2019 bis Juni 2023) und ist in fünf Phasen aufgeteilt:

Hinweis: Die Grafik und die unten stehenden Erläuterungen geben den aktuellen Planungsstand wieder. Gegenüber der ursprünglichen Planung haben sich leichte zeitliche Verschiebungen ergeben, die insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Der Zeitraum der Einsteuerung endet dadurch erst zum 31. Mai 2021.

Vorbereitung

Die Vorbereitungsphase wird insbesondere für die Gewinnung von kooperierenden Leistungserbringern und Studienteilnehmer*innen genutzt. Zudem erfolgt die Qualifizierung der beteiligten Mitarbeitenden, u. a. durch eine Schulungsreihe zu Netzwerkgesprächen und durch Seminare zu relevanten Einzelthemen.

Einsteuerung

Von Juni 2020 bis einschließlich Mai 2021 werden Teilnehmende ins Projekt eingesteuert. Zur Einsteuerung gehören die folgenden Schritte:

Zugang ins Projekt

Der Zugang zur Gemeindepsychiatrischen Basisversorgung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen soll möglichst weit und niedrigschwellig geöffnet werden. Daher sind verschiedene Zugangswege vorgesehen. Die teilnehmenden Krankenkassen informieren ihre Versicherten mit entsprechendem Krankheitsbild über das Projekt und laden zur Teilnahme ein. Ebenso fungieren die regional vorhandenen psychiatrischen und psychosozialen Leistungserbringer als Zuweiser. Auch Beratungsstellen, das Jobcenter und andere Einrichtungen, die mit schwer psychisch erkrankten Menschen Kontakt haben, können Patient*innen bzw. Klient*innen ins Projekt vermitteln. Zuweisungs- und Vermittlungsbemühungen dürfen dabei nur Hinweis- und Empfehlungscharakter haben. Die Entscheidung über die Teilnahme liegt selbstverständlich bei den Betroffenen selbst.

Assessment mit positivem (Eignung für die Studienteilnahme) oder negativem (keine Eignung für die Studienteilnahme) Ergebnis

Die GBV-Teams ermitteln im Erst-Assessment unter fachärztlicher Beteiligung mit jeder/jedem Teilnehmenden, ob eine schwere psychische Erkrankung mit erheblichen psychosozialen Funktionseinschränkungen vorliegt, die eine GBV erfordert. Sie verwenden hierzu standardisierte diagnostische Verfahren (z. B. die Fragebögen HoNOS, CAN-EU), einen strukturierten Anamnese- und Befundbogen und die Soziale Netzwerkkarte. Die Passgenauigkeit des Erst-Assessments ist auch Gegenstand der Evaluation.

Zuweisung zur Interventions- oder Kontrollgruppe

Wenn das Assessment ergeben hat, dass die Person die Voraussetzungen für die Studienteilnahme erfüllt, nimmt die Universität Ulm eine zufallsgesteuerte Zuweisung zur Interventions- oder zur Kontrollgruppe vor. Die Teilnehmenden in der Kontrollgruppe erhalten weiterhin alle Leistungen der Regelversorgung, aber keine zusätzlichen Leistungen der GBV.

Individuelle GBV-Behandlung

Die Teilnehmenden in der Interventionsgruppe erhalten jeweils zwei Jahre lang eine individuell zugeschnittene Behandlung entsprechend dem Konzept und den Rahmenvorgaben der Gemeindepsychiatrischen Basisversorgung. Je nach Zeitpunkt der Einsteuerung beginnt diese Behandlung frühestens im Juni 2020, spätestens am 1. Juni 2021. Für das Gesamtprojekt bedeutet das: GBV-Behandlungen werden von Juni 2020 bis einschließlich Mai 2023 geleistet (Projektmonate 12 – 47).

Die zweijährige individuelle GBV-Behandlung ist grob in drei Phasen untergliedert, deren Ausgestaltung und Dauer je nach persönlichem Bedarf angepasst werden kann:

Phase 1: Einstiegsphase

In den ersten zwei Monaten steht das GBV-Team in intensivem, hochfrequentem Kontakt mit dem Betroffenen und den Angehörigen bzw. benannten Bezugspersonen. Gemeinsam planen sie die gesamte Behandlung und Betreuung (Hilfeplanung). Bereits tätige behandelnde Ärztinnen und Psychotherapeutinnen sowie weitere Leistungserbringer, z. B. aus dem Bereich der Eingliederungshilfe, werden so weit wie möglich einbezogen. Die Hilfeplanung schließt eine besondere Krisenprävention ein: Mit den Betroffenen, Angehörigen/Bezugspersonen und Leistungserbringern wird in Netzwerkgesprächen besprochen, wie Krisen vermieden werden können, welche Hilfen im Krisenfall zur Verfügung stehen und wie Betroffene und Angehörige/Bezugspersonen sie bestmöglich nutzen können.

Um Beziehungskontinuität und Vertrauensbildung zu ermöglichen, übernimmt ein Mitglied des GBV-Teams die Rolle des dauerhaften Ansprechpartners für den gesamten Zeitraum der individuellen GBV-Behandlung.

Phase 2: Laufende Versorgung

In den Monaten 3 – 18 der individuellen GBV-Behandlung hält das GBV-Team bedarfsgerecht, mindestens aber einmal monatlich Kontakt zum Betroffenen und seinen Angehörigen/Bezugspersonen, um die laufende Versorgung zu stabilisieren und ggf. zu modifizieren. Die Hilfeplanung wird bei aktuellem Bedarf (insbesondere in Krisenfällen), mindestens jedoch in halbjährlichen Abständen gemeinsam überprüft und angepasst (Re-Assessment). Darüber hinaus führt das GBV-Team im jeweils erforderlichen Ausmaß Netzwerkgespräche unter Einbeziehung von Betroffenen, Angehörigen/Bezugspersonen und Leistungserbringern durch, an denen in der Regel der feste Ansprechpartner sowie mindestens ein weiteres Teammitglied teilnehmen.

Phase 3: Ablösungsphase

Gegen Ende der GBV-Behandlung, typischerweise in den letzten sechs Monaten, sollte die Kontaktfrequenz ausschleichend sinken. Bei einer krisenhaft verlaufenden Ablösung kann jedoch vorübergehend auch eine höhere Kontaktdichte erforderlich werden. Auch hier werden von allen Beteiligten gemeinsam jeweils individuell passende Vorgehensweisen vereinbart.

Begleitende Evaluation

Parallel zu den GBV-Behandlungen (Projektmonate 12 – 47) erfolgt die Datenerhebung für die Evaluation. Alle Studienteilnehmer*innen, sowohl in der Interventionsgruppe als auch in der Kontrollgruppe, sowie möglichst deren Angehörige oder enge Bezugspersonen werden insgesamt fünf Mal durch Mitarbeiter*innen der Universität Ulm mittels überwiegend standardisierter Fragebögen befragt:

  • zu Beginn des Studienzeitraums, möglichst innerhalb einer Woche nach dem Erst-Assessment (Baseline-Befragung, Erhebungszeitpunkt t0),
  • nach sechs Monaten (Erhebungszeitpunkt t1),
  • nach zwölf Monaten (Erhebungszeitpunkt t2),
  • nach 18 Monaten (Erhebungszeitpunkt t3),
  • nach 24 Monaten (Erhebungszeitpunkt t4).

Weitere Angaben, u. a. zu den verwendeten Fragebögen, finden sich unter dem Menüpunkt Evaluation.

Abschließende Evaluation

Nach Abschluss der Befragungen zum Erhebungszeitpunkt t4 erfolgt die abschließende Auswertung der erhobenen Daten. Das Forscherteam der Universität Ulm erstellt und veröffentlicht einen Abschlussbericht. Zudem sind eigene Fachpublikationen des Projektkonsortiums geplant, welche u. a. die Praxiserfahrungen der GBV thematisieren.