Ihre Mitwirkung

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Patient*innen bzw. Klient*innen auf das Projekt aufmerksam machen und sie an das regionale GBV-Team vermitteln würden. Zudem laden wir Sie ein, als Kooperationspartner an der GBV mitzuwirken.

Vermittlung von Patient*innen / Klient*innen in das Projekt

Für die Anwerbung von Teilnehmenden ist der Zeitraum von November 2019 bis Dezember 2020 vorgesehen. Die Einsteuerung der Patient*innen in das Projekt erfolgt während des gesamten Jahres 2020; die individuelle Projektteilnahme dauert dann zwei Jahre.

Angesprochen sind Menschen mit schwerer psychischer Erkrankung und Einschränkungen der sozialen Teilhabe, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für Patient*innen zur Teilnahme am GBV-Projekt

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Psychische Erkrankung mit Hauptdiagnose der ICD-10 Diagnosegruppen F2, F3, F4, F5 oder F6
  • Fester Wohnsitz in einer der Projektregionen bzw. dort in einem versorgten PLZ-Gebiet
  • Versicherung bei einer der teilnehmenden Kassen

In Kürze finden Sie hier ein Tool, in das Sie (oder die interessierten Patient*innen selbst) nur ihre Postleitzahl und ihre Krankenkasse eingeben müssen. Dann wird sofort automatisch ermittelt, ob die Person für die Teilnahme infrage kommt.

Für die Information Ihrer Patient*innen bzw. Klient*innen stellen wir Ihnen gerne Flyer und Poster zur Verfügung – schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an info@gbv.online

Wenn sich einzelne Ihrer Patient*innen bzw. Klient*innen für eine Projektteilnahme interessieren, kontaktieren Sie bitte das zuständige GBV-Team vor Ort. Alternativ können sich die Patient*innen auch direkt an das GBV-Team wenden.

Alle an der Projektteilnahme interessierten Patient*innen durchlaufen ein Eingangs-Assessment, in dem die Indikation zur GBV individuell geprüft wird. An diesem Assessment sollte möglichst der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin (gegen Honorar) mitwirken. Bei positivem Assessment-Ergebnis werden die Teilnehmenden durch die Universität Ulm zufallsgeneriert einer von zwei Gruppen zugewiesen: Die Interventionsgruppe erhält zwei Jahre lang die vernetzten und koordinierten Leistungen der GBV. Die Kontrollgruppe erhält unverändert die Standard-Versorgung, wird aber während des zweijährigen Untersuchungszeitraums ebenfalls regelmäßig befragt. (Siehe auch: Das GBV-Projekt → Projektablauf)

Mitwirkung an der GBV

Die gemeindepsychiatrische Basisversorgung zielt auf die Vernetzung und personenzentrierte Koordination der vielfältigen Unterstützungsleistungen aus den verschiedenen Sozialgesetzbüchern ab.

Die Teilnehmenden in der Interventionsgruppe erhalten eine Versorgung „wie aus einer Hand“. Um dies zu gewährleisten, schließen die Beteiligten regionale Verbundvereinbarungen, in denen die Einzelheiten der Zusammenarbeit verbindlich geregelt sind. Leistungserbringer, die eine weniger verbindliche Form der Mitwirkung wünschen, können alternativ auch eine Verbundkooperation eingehen, wenn sie im Einzelfall Leistungen für GBV-Teilnehmerinnen erbringen.

Die Partner im regionalen GBV-Verbund beteiligen sich an den personenzentrierten Planungs- und Netzwerkgesprächen, die regelmäßig mit den Betroffenen und ihren Angehörigen/Bezugspersonen durchgeführt werden. Zudem wirken sie an Qualitätszirkeln mit.

Wenn Sie gerne als Leistungserbringer in der GBV mitwirken möchten, kontaktieren Sie bitte das zuständige GBV-Team vor Ort.

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