Charakteristika der GBV

Die Gemeindepsychiatrische Basisversorgung ist für Menschen konzipiert, die aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung einen komplexen psychosozialen Hilfebedarf haben. Die Indikation zur GBV wird in einem eigens entwickelten Assessment abgeklärt, das standardisierte Diagnoseverfahren und klinische Einschätzung verbindet.

Im Rahmen der GBV wird für die Patient*innen SGB-übergreifend eine ambulant-aufsuchende psychosoziale Gesamtversorgung unter Einbeziehung und Vernetzung aller individuell erforderlichen Hilfen aufgebaut. Die erkrankten Menschen und ihre Angehörigen bzw. engen Bezugspersonen sollen alle für sie indizierten Hilfen niederschwellig erreichen und verbundförmig „wie aus einer Hand“ erhalten.

Im Zentrum des Versorgungsangebotes stehen die regionalen, multiprofessionell besetzten GBV-Teams. Sie leisten die psychosoziale Versorgung teils selbst, teils in Vernetzung mit weiteren Anbietern von Behandlungsmaßnahmen, psychosozialen Hilfen aus anderen Sozialgesetzbüchern und nicht-psychiatrischen Hilfen. Kooperationspartner sind insbesondere Hausärzt*innen, Fachärzt*innen, ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen, ambulante Pflegedienste, Sozio- und Ergotherapeut*innen, Krankenhäuser mit ihren Psychiatrischen Institutsambulanzen, Sozialpsychiatrische Dienste sowie Anbieter der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Rehabilitation und Beratung. Damit werden Leistungen miteinander verknüpft, die in der traditionellen Versorgung inhaltlich und institutionell getrennt sind.

Ein Mitglied des GBV-Teams fungiert als fester Ansprechpartner und hält kontinuierlich Kontakt zum psychisch erkrankten Menschen und dessen Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen. Gemäß dem individuellen Bedarf führt das GBV-Team zudem „Netzwerkgespräche“ unter Einbeziehung von Betroffenen, Angehörigen und Leistungserbringern durch, an denen in der Regel der feste Ansprechpartner sowie mindestens ein weiteres Teammitglied teilnehmen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der GBV ist die vierstufige ambulante Krisenintervention, die unnötige Hospitalisierungen vermeiden soll: Die GBV-Teams sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar, fahren bei Bedarf als „aufsuchender Krisendienst“ zu den Klient*innen, stellen „Krisenwohnungen“ zur Verfügung und halten einen ärztlichen Hintergrunddienst vor.