Probleme der aktuellen psychosozialen Versorgung
Schwer psychisch erkrankte Menschen werden in Deutschland häufig nicht ausreichend versorgt. Insbesondere fehlen intensiv-ambulante Hilfen mit aufsuchend arbeitenden Teams und rund um die Uhr verfügbaren Krisendiensten.
Ein weiteres Problem ist die starke Zersplitterung des Versorgungssystems. Einzelne Behandlungs- und Betreuungsleistungen sind aufgeteilt auf unterschiedliche Sozialleistungsträger mit unterschiedlichen, getrennten Vergütungssystemen. Dies führt dazu, dass einzelne Leistungserbringer unverbunden nebeneinander her arbeiten, obwohl es um dieselben Betroffenen geht.
Eine ausführlichere Darstellung der Ausgangslage und Motivation des Projekts finden Sie hier.
Gemeindepsychiatrische Basisversorgung als Lösungsweg
Die Gemeindepsychiatrische Basisversorgung (GBV) soll eine Lösung für diese Probleme bieten und die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Menschen deutlich verbessern.
Im Rahmen der GBV wird für die Patient*innen SGB-übergreifend eine ambulant-aufsuchende psychosoziale Gesamtversorgung unter Einbeziehung und Vernetzung aller individuell erforderlichen Hilfen aufgebaut. Die erkrankten Menschen und ihre Angehörigen bzw. engen Bezugspersonen sollen alle für sie indizierten Hilfen niederschwellig erreichen und verbundförmig „wie aus einer Hand“ erhalten.
Ausführlichere Angaben zu den Grundwerten und Strukturen der GBV finden Sie hier.
Modellprojekt mit Begleitstudie
Vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2023 läuft ein Modellprojekt zur Erprobung der Gemeindepsychiatrischen Basisversorgung. Im Rahmen des Projekts wird die GBV in zwölf Regionen implementiert und in einer Begleitstudie wissenschaftlich evaluiert. Das Projekt soll zeigen, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen durch die GBV effektiver und effizienter versorgt werden können. Bei positivem Ergebnis der Evaluation soll die GBV in die Regelversorgung übernommen werden.
Nähere Angaben zu den Projektzielen finden Sie hier.
Am GBV-Projekt sind Leistungserbringer mit Erfahrung in der integrierten Versorgung und 19 Krankenkassen beteiligt. Die Konsortialführung liegt beim Dachverband Gemeindepsychiatrie.
Eine Auflistung der Projektpartner finden Sie hier.
Umgesetzt wird das Projekt deutschlandweit in zwölf Regionen:
Für die Teilnahme am GBV-Projekt müssen die Patient*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere:
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- schwere psychische Erkrankung mit Hauptdiagnose der ICD-10 Diagnosegruppen F2, F3, F4, F5 oder F6
- Versicherung bei einer der teilnehmenden Krankenkassen
- fester Wohnsitz in einer der Projektregionen bzw. dort in einem versorgten PLZ-Gebiet
Genauere Angaben zu den Ein- und Ausschlusskriterien finden Sie hier.
Jeweils die Hälfte der teilnehmenden Patient*innen wird der GBV-Gruppe und der Kontrollgruppe zugewiesen. Die Teilnehmenden in der GBV-Gruppe erhalten zwei Jahre lang eine integrierte, personenorientierte Versorgung, die über die einzelnen Sozialgesetzbücher hinweg koordiniert wird. Die Teilnehmenden der Kontrollgruppe erhalten ihre bisherige Versorgung unverändert weiter. Alle Patient*innen werden regelmäßig mittels standardisierter Erhebungsinstrumente befragt. So lässt sich am Ende ermitteln, ob die GBV bezüglich der Zielvorgaben ist als die Standardversorgung.
Eine detaillierte Beschreibung des Projektablaufes finden Sie hier.