Förderung

Das Projekt „Gemeindepsychiatrische Basisversorgung schwerer psychischer Erkrankungen“ ist ein Modellvorhaben gemäß § 64b SGB V. Es wird gefördert aus Mitteln des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Förderung von neuen Versorgungsformen (§ 92a Abs. 1 SGB V), Themenfeld 1 – Sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle. Der Förderzeitraum begann am 01. Juli 2019 und endet am 30. Juni 2023.