Mitwirkende

Das GBV-Projekt wird von einem Projektkonsortium aus Krankenkassen, Leistungserbringern und Wissenschaft durchgeführt. Beteiligt sind zudem zahlreiche regionale Kooperationspartner.

Die Projektpartner

Konsortialführung:
Dachverband Gemeindepsychiatrie e. V.
Richartzstraße 12
50667 Köln

Gesamtprojektleitung und ärztliche Projektleitung:
Dipl.-Psych. Nils Greve
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Vorsitzender des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie, Köln

Beteiligte Krankenkassen:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • AOK Bayern
  • AOK Rheinland / Hamburg
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • GWQ ServicePlus AG mit folgenden Betriebskrankenkassen:
    Audi BKK, BAHN-BKK, BKK Deutsche Bank AG, BKK Diakonie, BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg, DIE BERGISCHE KRANKENKASSE, Die Schwenninger Krankenkasse, energie-BKK, Heimat Krankenkasse, Salus BKK, SECURVITA Krankenkasse, Südzucker BKK, Mobil Krankenkasse, Continentale BKK

Beteiligte Leistungserbringer als GBV-Vertragsnehmer:

  • Integre Augsburg
  • NiG Pinel, Berlin
  • MtVZ Dresden
  • Vincentro München
  • GpG NRW
  • Ivita Saarbrücken

Projektleitung Evaluation:
Prof. Dr. rer. soc. Reinhold Kilian
Universität Ulm, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie II am BKH Günzburg, Sektion Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung

Die im Konsortium vertretenen Krankenkassen, Managementgesellschaften und gemeindepsychiatrischen Trägerorganisationen haben seit 2009 in rund 80 Regionen Deutschlands mit den Selektivverträgen „Netzwerk psychische Gesundheit“ (NWpG) und „Seelische Gesundheit leben“ (SeGel) gemäß § 140a SGB V regionale Teams aufgebaut, die für die eingeschriebenen Versicherten bereits einen Teil der beschriebenen Versorgungslücken schließen. Allerdings sind ihre Versorgungsleistungen auf das SGB V (d. h. auf die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung) beschränkt, die Einbeziehung weiterer Hilfen ist nicht Gegenstand der genannten Verträge.

Das Projekt Gemeindepsychiatrische Basisversorgung zielt hingegen darauf ab, Leistungen nach verschiedenen Sozialgesetzbüchern zu verknüpfen: Therapie und Behandlung, Rehabilitation, Förderung der Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben, Jugend- und Familienhilfe usw.

Infrastruktur und Kooperationen

Die GBV-Vertragsnehmer halten selbst oder gemeinsam mit Kooperationspartnern eine verbindliche regionale Infrastruktur vor.

Infrastruktur in den GBV-Regionen

Multiprofessionelle Teams, angesiedelt bei gemeindepsychiatrischen Trägerorganisationen, mit folgenden Berufsgruppen:

  1. Pflegekräfte (möglichst mit Fachweiterbildung Psychiatrie oder mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung);
  2. Fachkräfte der Sozialen Arbeit und/oder Sozialpädagogik;
  3. optional außerdem Heilpädagoginnen, Heilerziehungspflegerinnen, Ergotherapeutinnen sowie Peer-Beraterinnen.

Einbezug von Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen:

  • Fachärzte, die die Leistungen der GBV verordnen und überprüfen – nach Möglichkeit sollen bereits behandelnde Ärzte einbezogen werden; soweit dies nicht möglich ist, stellt das GBV-Team eigene fachärztliche Kompetenz zur Verfügung;
  • Ärztliche oder Psychologische Psychotherapeuten mit Einbeziehung der psychotherapeutischen Sprechstunde und der psychotherapeutischen Akutbehandlung.

Rund um die Uhr erreichbarer, vierstufiger Krisendienst:

  • mit Fachkraft besetzte telefonische Krisen-Hotline;
  • aufsuchende Krisenintervention durch Fachkraft,
  • empfohlen wird ein Hausbesuch durch zwei Personen, darunter wenigstens eine Fachkraft;
  • jederzeit belegbare Krisenwohnung,
  • bei Belegung Anwesenheit einer Mitarbeiterin, die nicht Fachkraft sein muss, aber die Hotline oder eine andere Fachkraft jederzeit telefonisch konsultieren kann,
  • die Krisenwohnung kann mit anderen Einrichtungen verbunden sein, soll aber keine Klinikstation sein;
  • ärztlicher Hintergrund für telefonische Konsultation und möglichst auch aufsuchbar.

Wenn an der GBV teilnehmende Patient*innen bereits in laufender Behandlung bei Fachärzt*innen oder Psychotherapeut*innen sind, werden die entsprechenden vertragsärztlichen Praxen, Medizinischen Versorgungszentren oder Psychiatrischen Institutsambulanzen in die GBV-Leistungserbringung einbezogen. Darüber hinaus arbeitet das GBV-Team je nach regionalen Gegebenheiten mit weiteren Leistungserbringern aus dem SGB V und anderen Sozialleistungsbereichen zusammen. Soweit möglich, sollten beteiligt sein:

  • GBV-Team
  • Versorgungsklinik
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Jobcenter
  • Eingliederungshilfe
  • Jugendhilfe
  • medizinische/berufliche Rehabilitation
  • niedergelassene SGB-V-Leistungserbringer (Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Pflegedienste u. a.)


Eine regionale „Verbundvereinbarung“ regelt verbindlich die Einzelheiten der Zusammenarbeit.